Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Musikschule Berger
§1 Aufgabe der Musikschule
Die Musikschule Berger ist eine freie Bildungseinrichtung, deren Aufgabe es ist, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen und ihnen die für eine musikalische Ausbildung erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln. Die Musikschule fördert die Entdeckung, Entwicklung und Entfaltung von musikalischen Begabungen und bereitet auf das Laienmusizieren oder eine vorberufliche Fachausbildung vor.
§2 Unterrichtsinhalte und Gliederung
(1) Der Unterricht orientiert sich inhaltlich und methodisch an den aktuellen musikpädagogischen Standards.
(2) Die Ausbildung gliedert sich in:
• Grundstufe: Musikalische Früherziehung für 4- bis 6-jährige Kinder in Gruppen, 45 Minuten pro Woche, über 2 bis 3 Jahre.
• Instrumentalunterricht: Instrumentaler Gruppen- oder Einzelunterricht sowie Ensembleunterricht.
§3 Schuljahr und Ferienzeiten
Das Schuljahr der Musikschule Berger beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Kirchberg an der Murr gilt auch für die Musikschule Berger.
§4 Anmeldung und Abmeldung
(1) An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform. Eine Anmeldung wird erst durch die schriftliche Bestätigung der Musikschule Berger rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(2) Neuaufnahmen sind während des laufenden Schuljahres jederzeit möglich.
§5 Unterrichtsregelungen
(1) Eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird von den Schülern erwartet. Es werden Einzelunterrichtseinheiten von 15, 20, 30 und 45 Minuten angeboten.
(2) Die Einteilung zum Einzel- oder Gruppenunterricht erfolgt in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.
(3) Ein Schüler kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten der Schulordnung zuwiderläuft. Die Entscheidung darüber trifft die Musikschule nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten und Berücksichtigung der sozialen und individuellen Umstände des Schülers.
(4) Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
(5) Unterrichtsstunden, die von der Musikschule nicht durchgeführt werden können, werden nachgeholt. Bis zu 10 % des Unterrichts können aufgrund von Krankheitsausfällen der Lehrkraft oder schulischen Gründen entfallen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung besteht.
§6 Leistungen der Schüler
(1) Die Schüler haben die Anforderungen der Lehrpläne zu erfüllen.
(2) Wenn Fortschritte aufgrund mangelnder Begabung oder anderer Gründe nicht erzielt werden können, kann der Schulleiter den Schüler vom Unterricht ausschließen.
§7 Lernmittel
(1) Vor Beginn des Unterrichts muss der Schüler über die notwendigen Lernmittel (Instrumente, Noten etc.) verfügen.
(2) Instrumente können aus dem Bestand der Musikschule gegen Gebühr gemietet werden.
(3) Mietinstrumente sind auf Kosten des Schülers in Stand zu halten. Reparaturen dürfen nur von von der Musikschule benannten Firmen durchgeführt werden.
(4) Mietinstrumente dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(5) Wird ein Mietinstrument nicht ordnungsgemäß behandelt, kann es zurückgefordert werden. Die Musikschule haftet nicht für Schäden, die dem Schüler durch den Entzug des Instruments entstehen.
§8 Probezeit
Die Probezeit beträgt drei Monate ab der ersten Unterrichtsstunde. Innerhalb dieser Zeit kann der Unterrichtsvertrag von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Unterrichtsausfall (z.B. durch Ferien oder Krankheit) verlängert die Probezeit nicht.
§11 Gebühren und Entgelte
Für die Teilnahme am Unterricht sowie für die Nutzung von Einrichtungen und Musikinstrumenten der Musikschule Berger werden privatrechtliche Entgelte gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung erhoben.
Eine Ermäßigung der Unterrichtsgebühren kann auf schriftlichen Antrag des gesetzlichen Vertreters, wie im Unterrichtsvertrag vorgesehen, in folgendem Fall gewährt werden:
- Geschwisterermäßigung
Für das zweite und jedes weitere angemeldete Kind wird eine Ermäßigung von 10% auf den Basisbetrag der jeweils gültigen Gebührenordnung gewährt.
§12 Zahlungsbedingungen
Die Unterrichtsgebühren sind grundsätzlich zu Beginn des Musikschuljahres fällig.
- Zahlungsweise:
Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus, in der Regel drei Werktage vor Beginn des jeweiligen Monats, per Lastschriftverfahren (SEPA) oder Überweisung. Dies gilt auch während der gesetzlichen Feiertage und der Ferien.
Für den Fall, dass eine Lastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht eingelöst wird und es zu einer Rückbuchung kommt, entstehen zusätzliche Gebühren, die der zahlungspflichtigen Person in Rechnung gestellt werden.
- Fälligkeit:
Die Zahlung ist jeweils am 1. des Monats fällig. Bei verspäteter Zahlung behalte ich mir vor, eine Mahngebühr in Höhe von 5 € zu erheben.
§13 Vertragslaufzeiten
(1) Mindestvertragslaufzeit: Die Mindestlaufzeit für alle Unterrichtsarten beträgt 3 Monate. Danach kann der Vertrag monatlich gekündigt werden.
(2) Kündigungsfrist: Eine Kündigung muss schriftlich bis zum 15. des Vormonats erfolgen, um zum Ende des Monats wirksam zu werden.
(3) Unterrichtspausen: In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt. Diese Stunden sind bereits in den monatlichen Kosten berücksichtigt und werden nicht erstattet. Bei längerer Krankheit oder Abwesenheit (mehr als 4 Wochen) können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
§14 Schnupperkurse und Probestunden, Kündigungsfristen
(1) Für alle neuen Schüler wird eine kostenlose und unverbindliche Probestunde angeboten
(2) Der erste Unterrichtsmonat dient als Schnuppermonat. Innerhalb dieses Schnuppermonates kann der Unterricht fristlos gekündigt werden.
(3) Nach dem Schnuppermonat kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
§15 Kündigung des Unterrichtsvertrages
Eine Kündigung des Unterrichtsvertrages kann nur zum Ende eines Monats erfolgen. Während der einmonatigen Probezeit ist eine Kündigung ohne Einhaltung einer Frist möglich. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.
Bei der musikalischen Frühförderung gilt eine monatliche Kündigungsfrist.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und fristgerecht vor Ablauf der Kündigungsfrist bei der Musikschule Berger eingegangen sein.
In besonders begründeten Ausnahmefällen, wie einem Wegzug oder einer länger andauernden Krankheit, sind Abmeldungen zu anderen Terminen möglich. Diese müssen ebenfalls schriftlich begründet werden.
Die Musikschule Berger behält sich das Recht vor, vom Unterrichtsvertrag zurückzutreten, falls die erforderliche Mindestanzahl von Teilnehmern für den Gruppenunterricht bis zum Beginn des Unterrichtsmonats nicht erreicht wird.
§16 Aufsicht
Die Lehrkräfte der Musikschule üben nur während der Unterrichtszeiten die Aufsicht über die Schüler aus.
§17 Versicherung und Haftung
Die Musikschule Berger übernimmt keine Unfallversicherung für die Schüler. Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Rahmen des Unterrichts oder bei Veranstaltungen der Musikschule entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Musikschule oder ihrer Mitarbeiter verursacht.
§18 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab dem 1. Oktober 2014 in Kraft.